Aufnahmeanträge in den Verein sind schriftlich zu stellen. Anträge von Minderjährigen bedürfen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Kinder sind bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres beitragsfrei. Bis dahin muss gemeinsam mit dem Kind ein Erwachsener Mitglied der TSG sein. Für beide, Kind und Erwachsener, muss ein Aufnahmeantrag ausgefüllt werden.
Bei Wechsel der Abteilung, Umzug oder Änderung der Bankverbindung bitten wir um Mitteilung an die TSG Geschäftsstelle in schriftlich der in Textform per E-Mail an mail(at)tsg-info.de.
Der Austritt aus der TSG kann nur schriftlich, unter Einhaltung einer Frist von einem Monat, zum 30. Juni oder zum 31. Dezember eines Jahres erklärt werden. In besonderen Fällen kann der Vorstand hiervon einem abweichenden Austrittstermin zustimmen.
Die Satzung der Turnerschaft Großburgwedel e.V. steht als Download auf der Internetseite des Vereins bereit.
Bislang wurden Beitragsermäßigungen und Familienmitgliedschaften solange gewährt, bis das betroffene Mitglied eine Änderung mitteilte. Leider sind solche Mitteilungen häufig unterblieben. Die Folge ist, dass auch Mitglieder, die bereits lange im Berufsleben stehen, immer noch ermäßigte Beiträge zahlen oder sogar als Familienmitglieder ohne zusätzlichen Beitrag mitlaufen. Dies geht zu Lasten des Vereins und damit zu Lasten aller Übrigen Mitglieder.
Künftig wird die Beitragspraxis daher geändert werden. Ein Mitglied, das nach Vollendung des 18. Lebensjahrs weiterhin eine Beitragsermäßigung oder Familienmitgliedschaft in Anspruch nehmen möchte, muss seine Berechtigung nachweisen. Anderenfalls erfolgt eine Umstufung auf den allgemeinen Beitrag. Das gilt entsprechend nach Ablauf eines nachgewiesenen Ermäßigungszeitraums.
Aus Gründen der Vereinheitlichung erfolgt eine Umstufung auf den Seniorenbeitrag künftig zum 1. Januar des auf die Vollendung des 65. Lebensjahrs folgenden Jahres.
Es erfolgt eine Beitragsumstellung zum 1. Januar oder 1. Juli, wenn die verordneten Einheiten zwischen den Terminen enden und nicht bis vier Wochen vor dem jeweiligen Termin ein Folgeantrag vorliegt.
Um Härtefällen entgegen zu kommen, kann jedes Mitglied einen schriftlich begründeten Antrag für eine Beitragsminderung an den Vorstand stellen. Die Beitragsordnung der TSG kann in der TSG Geschäftsstelle eingesehen werden.